lade-plus bietet Lade- und Abrechnungslösungen für Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Hausverwaltungen und Kommunen an.
In diesem Kontext übernimmt die lade-plus GmbH Service-Leistungen im Auftrag des Kunden für Betrieb und Abrechnung, ohne dadurch die Betreiberaufgabe für die Ladeinfrastruktur zu übernehmen.
Diese AGB regeln den Betrieb und die Abrechnung der Ladeinfrastruktur beim Vertragspartner. Im Einzelnen umfassen sie folgende Leistungen:
Die genaue Höhe der Kosten und Entgelte ergibt sich aus dem individuellem Angebot bzw. der jeweils aktuellen Preisliste. Die lade-plus kann die Preisliste mit einem Vorlauf von vier Wochen an Marktentwicklungen anpassen. Sie teilt eine Änderung der Preisliste jeweils vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mit und legt die neuen Preise ab Inkrafttreten für die Abrechnung gemäß Absatz 1 zu Grunde. Der Kunde hat in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen.
lade-plus erstellt pro Abrechnungsperiode, d.h. quartalsweise eine Rechnung über die gebuchten Leistungen. Transaktionsabhängige Kosten (z.B. Ersatzlieferung RFID-Karten) und zusätzlich hinzukommende Kosten (z.B. neue Nutzer) werden jeweils am Ende einer Abrechnungsperiode rückwirkend in Rechnung gestellt.
Der Vertragspartner kann während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinen konkreten Bedürfnissen Nachbestellungen zu den Konditionen der gültigen Preisliste tätigen.
Anpassung des Leistungsumfangs und Anpassung der Anzahl der Ladepunkte werden mit der nächsten Abrechnungsperiode angepasst.
Die entsprechenden Datenschutzregelungen werden in dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt.