lade-plus bietet Lade- und Abrechnungslösungen für Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Hausverwaltungen und Kommunen an.
In diesem Kontext übernimmt die lade-plus GmbH Service-Leistungen im Auftrag der Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwaltung von Wohnimmobilien und führt das Monitoring und die Durchführung der Abrechnung mit den Wohnungseigentümern und/oder Mietern, ohne dadurch die Betreiberaufgabe für die Ladeinfrastruktur zu übernehmen.
Diese AGB regeln die Nutzung und Abrechnung der Ladeinfrastruktur durch Mieter und Wohnungseigentümer. Je nach gewähltem Paket und Zusatzoption umfassen unsere Dienste:
Die genaue Höhe der Kosten und Entgelte ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Die lade-plus kann die Preisliste mit einem Vorlauf von vier Wochen an Marktentwicklungen anpassen. Sie teilt eine Änderung der Preisliste jeweils vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mit und legt die neuen Preise ab Inkrafttreten für die Abrechnung gemäß Absatz 1 zu Grunde. Der Kunde hat in diesem Falle ein Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen.
lade-plus erstellt pro Abrechnungsperiode eine Rechnung über die bezogenen kWh-Einheiten, transaktionsabhängige Kosten und gebuchten Leistungen. Die jährlichen Grundgebühren werden jeweils im Voraus für den geltenden Zeitraum in Rechnung gestellt. Der Leistungszeitraum beginnt mit Eingang der Zahlung.
Der Vertragspartner kann während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinen konkreten Bedürfnissen Nachbestellungen zu den Konditionen der gültigen Preisliste tätigen.
Die entsprechenden Datenschutzregelungen werden in dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt.